Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2012 - 2 Sa 620/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB, § 286 Abs 1 ZPO, § 314 Abs 2 S 1 BGB
Außerordentliche Kündigung wegen Diebstahls von Zigaretten - Entbehrlichkeit der Abmahnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung wegen Diebstahls einer Schachtel Zigaretten aus der Produktion bei fehlgeschlagenem Beweis vorsätzlichen Handelns
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286 Abs. 1 S. 1
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Diebstahls einer Schachtel Zigaretten aus der Produktion bei fehlgeschlagenem Beweis vorsätzlichen Handelns - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-hundertmark.de (Leitsatz)
Verhaltensbedingte Kündigung bei tariflicher Unkündbarkeit
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 19.10.2011 - 1 Ca 612/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2012 - 2 Sa 620/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2012 - 2 Sa 620/11
Ein solches Verhalten kann auch dann einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen möglicherweise sogar zu gar keinem Schaden geführt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09). - BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2012 - 2 Sa 620/11
Der arbeitsvertraglichen Pflicht zur Förderung der Beschäftigungsinteressen des Klägers entgegenstehende überwiegend schutzwürdige Interessen der Beklagten sind, da eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung nicht nachgewiesen werden kann, nicht ersichtlich (vgl. BAG Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 -). - BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2012 - 2 Sa 620/11
Hierfür genügt, da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen ist, und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (vgl. BGH NJW 1993, 935). - BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98
Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2012 - 2 Sa 620/11
Die Rechtsprechung des BGH fordert ein für einen "vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hohen Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen" (vgl. BGH NJW 2000, 953).